Grundsätzlich sind Unternehmen gemäss OR (Art. 727 - 731) dazu verpflichtet, eine zugelassene Revisionsstelle zu wählen und ihre Jahresrechnung von dieser prüfen zu lassen.
Dem Revisionsrecht unterliegen sowohl Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Genossenschaften, Kommanditaktiengesellschaften, Vereine und Stiftungen. Die Art der Revision hängt von der Grösse des Unternehmens ab.