Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Rechnungslegung von Art. 957-963b OR.
Basis für die Rechnungslegung ist eine ordnungsgemässe Buchführung. Die Daten der Buchführung werden im Rahmen der Rechnungslegung zusammengefasst und geben dadurch Aufschluss über die Finanzlage und Wirtschaftslage eines Unternehmens sowie die Verwendung von finanziellen Mitteln.